Folgendes Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorab gesendet oder zum Akrobatik-Treffen mitgebracht
werden:
Formulare für Teilnehmende unter 16 Jahren und Teilnehmende im Alter von 16 oder 17 Jahren
Bei einer Stornierung mit Nachrücker wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR pro Person einbehalten.
Nachrücker werden von uns gesucht und benannt! Finden wir keinen Ersatz, wird möglicherweise die ganze Teilnahmegebühr
einbehalten.
Sei fair und transparent, wir sind es auch!
Wir setzen alles daran, dass das Akrobatik-Treffen stattfinden kann! Es gab in der Vergangenheit die ein oder andere Hürde, die
wir bereits genommen haben.
Dennoch kann es dazu kommen, dass für uns schwer beeinflussbare Faktoren (z. B. geänderte Rechtslage, Entscheidungen des
Vermieters) eine weitere Organisation des Treffens unmöglich oder unzumutbar machen.
Daher behalten wir uns vor, das Treffen jederzeit abzusagen.
In diesem Fall behalten wir uns vor, einen Unkostenbeitrag von 10 EUR einzubehalten, um die entstandenen Unkosten zu decken.
Prinzipiell stehen zur Übernachtung drinnen ausschließlich der Hallenboden zur Verfügung. Eventuell gibt es für
manche Personengruppen (z. B. Familien mit Kindern) die Möglichkeit, einzelne Räume zu nutzen.
Es wird in einem abgetrennten Hallendrittel übernachtet. In der restlichen Halle wird weiter Akrobatikbetrieb herrschen Open End. Rechnet mit Geräuschen und bringt ggf. Ohrenstopfen (evtl. Schlafmaske) mit.
Es wird kein kostenloses Wasser in Plastikflaschen geben. Bitte eine Wasserflasche für die Wasserhähne mitbringen!
Für das leibliche Wohl wird morgens, mittags und abends gesorgt mit Frühstücks- und Mittagsbuffet und warmem Abendessen. Alles wird überwiegend vegan/vegetarisch aber auch mit Fleisch angeboten.
Wer spezielle Lebensmittel benötigt, kann sie natürlich im Kühlschrank lagern.
Das diesjährige Programm findest du wahrscheinlich unter folgendem Link: Programm
Bei Teilnahme am Frankfurter Akrobatikfestival 2025 gilt Haftungsausschluss für die Veranstalter, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen
für Schäden jeder Art an, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der
Veranstalter, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Teilnehmende nehmen aus freiem Willen und auf eigenes Risiko an der
Veranstaltung teil, verantworten ihren Gesundheitszustand selbst und achten auf diesen.
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